Stadionverbot – was bedeutet das eigentlich?
Ein Stadionverbot (SV) bedeutet, dass dir der Zutritt zu Fußballstadien in Deutschland verwehrt wird – entweder bundesweit oder nur für bestimmte Orte. Es kann von einem Verein ausgesprochen werden, wenn du im Zusammenhang mit einem Spiel auffällig geworden bist, z. B. durch eine Anzeige, Personalienfeststellung oder eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Neben bundesweiten Stadionverboten (nach den Stadionverbotsrichtlinien des DFB) gibt es auch örtliche Verbote, etwa durch Hausrecht des Vereins, oder temporäre Stadionverweise. Auch andere Vereine können SVs gegen SC-Fans aussprechen.
Die Richtlinien des DFB findest du hier, die Hinweise & Erläuterungen dazu hier.
Ich habe Post bekommen – was mache ich jetzt?
Wenn du ein Anhörungsschreiben oder eine Ankündigung für ein Stadionverbot bekommst, melde dich, wenn du möchtest, so früh wie möglich bei uns. Du hast das Recht auf eine Anhörung, entweder schriftlich (Stellungnahme) oder bei einem persönlichen Termin mit dem Verein. Wir unterstützen dich bei der Formulierung deiner Stellungnahme, begleiten dich zu Anhörungen und erklären dir deine Rechte. Auch wenn das SV bereits ausgesprochen wurde, stehen wir dir beratend zur Seite.
Wir helfen weiter:
• Vertrauliche Beratung bei angedrohten oder bestehenden Stadionverboten
• Begleitung zu Anhörungen und/oder Unterstützung bei Stellungnahmen
• Prüfung von Möglichkeiten zur Verkürzung des SV oder einer Bewährungszeit
• Vermittlung an anwaltliche Hilfe oder Fanrechtsexpert*innen, falls nötig
• Auch bei SVs durch andere Vereine kannst du dich an uns wenden
Wichtig: Wir können keine Rechtsberatung anbieten, helfen aber gerne bei der Suche nach juristischer Fachberatung für deinen Fall.
Betretungsverbote, Meldeauflagen, Gefährderanschreiben und Aufenthaltsverbote – was denn noch?
Neben dem klassischen Stadionverbot gibt es eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, die dich als Fußballfan treffen können. Diese werden nicht vom Verein, sondern meist von Polizei, Gericht oder Ordnungsamt im Zusammenhang mit Fußballspielen angeordnet.
Ein Betretungsverbot untersagt dir den Aufenthalt in bestimmten Bereichen, etwa rund um ein Stadion, an relevanten Bahnhöfen oder sogar in ganzen Städten. Eine Meldeauflage verpflichtet dich, dich zu festgelegten Zeiten, häufig am Spieltag, bei einer Polizeidienststelle zu melden. Ein Aufenthaltsverbot kann dir verbieten, dich in einem bestimmten Zeitraum an bestimmten Orten aufzuhalten, zum Beispiel im Innenstadtbereich oder rund um einen Veranstaltungsort.
Diese Maßnahmen können deine Bewegungsfreiheit erheblich einschränken und werfen viele Fragen auf: Was darf ich noch? Muss ich das wirklich einhalten? Was passiert bei einem Verstoß?
Wenn du Post von Behörden bekommst, etwa eine Vorladung, ein Betretungsverbot oder eine Meldeauflage, und nicht genau weißt, was das für dich bedeutet, melde dich schnellstmöglich bei uns. Wir helfen dir, solche Schreiben zu verstehen, besprechen mit dir deine Handlungsmöglichkeiten und unterstützen dich auf Wunsch bei der weiteren Klärung. Wir stehen dir in solchen Fällen vertraulich und solidarisch zur Seite. Bei Bedarf begleiten wir dich zu Terminen, helfen beim Verfassen von Schreiben oder bei der Suche nach juristischem Beistand.
Wichtig: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung anbieten, helfen aber gerne bei der Suche nach juristischer Fachberatung für deinen Fall.
Datei Gewalttäter Sport, Auskunftsersuchen & Datenspeicherung – was passiert mit meinen Daten?
Wenn du im Zusammenhang mit einem Fußballspiel von der Polizei kontrolliert wirst, deine Personalien festgestellt oder dir ein Platzverweis ausgesprochen wird, kann das weitreichende Folgen haben, vor allem für deine persönlichen Daten. In vielen Fällen werden diese gespeichert, weitergegeben oder sogar in zentralen Datenbanken eingetragen und gespeichert.
Ein besonders sensibler Bereich: die bundesweite polizeiliche „Datei Gewalttäter Sport“. Dort können Personen erfasst werden, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auffällig geworden sind, teils schon bei bloßem Verdacht. Eine Verurteilung ist dafür nicht nötig. Ein Eintrag in die „Datei Gewalttäter Sport“ kann sich noch Jahre später bemerkbar machen: bei Auslandsreisen, Einlasskontrollen oder im Rahmen von Stadionverbotsverfahren.
Auch regionale Polizeibehörden, etwa das Polizeipräsidium Freiburg, speichern personenbezogene Daten, unabhängig von der „Datei Gewalttäter Sport“. Was genau über dich dokumentiert wurde, kannst du über eine sogenannte Selbstauskunft herausfinden.
Im Fanprojekt Freiburg bekommst du:
• Hilfe bei Anträgen auf Datenauskunft oder Löschung
⇒ Wir haben passende Formulare und wissen, worauf zu achten ist.
• Unterstützung bei der Einschätzung deiner Situation
⇒ ob „Datei Gewalttäter Sport“-Eintrag oder sonstige Datenspeicherung.
• Vermittlung an juristische Fachstellen
⇒ wenn du eine anwaltliche Beratung benötigst.
• Vertrauliche und solidarische Begleitung
⇒ bei Gesprächen mit Behörden oder zur rechtlichen Aufarbeitung deiner Situation.
Die Speicherung deiner Daten ist keine Kleinigkeit. Sie kann dich noch lange nach dem eigentlichen Vorfall betreffen. Ein Antrag auf Löschung kann in den meisten Fällen sinnvoll sein.
Deshalb: Informiere dich und hole dir Unterstützung, wenn du sie brauchst.
Wichtig: Wir können keine Rechtsberatung anbieten, helfen aber gerne bei der Suche nach juristischer Fachberatung für deinen Fall.
Sozialstunden im Fanprojekt Freiburg ableisten
Du hast Ärger mit dem Gesetz bekommen und im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegt bekommen oder sollst diese anstelle eines Stadionverbots ableisten? Dann gibt es die Möglichkeit, deine Sozialstunden im Fanprojekt Freiburg abzuleisten.
Wir bieten jungen Menschen die Chance, ihre Stunden im Umfeld der Fanarbeit und der offenen Jugendarbeit zu leisten – sinnvoll, respektvoll und auf Augenhöhe.
Wenn du Interesse hast, wende dich einfach direkt an uns. Wir schauen dann im Einzelfall, ob das bei uns möglich und für beide Seiten sinnvoll ist.
Wichtig ist: Eine vorherige Absprache mit uns ist unbedingt nötig, bevor du uns als Einsatzstelle angibst.
Weitere Informationen zum Thema Sozialstunden findest du auch auf der Seite der Freiburger Jugendgerichtshilfe.